Folgeleasing: Bereit für dein nächstes Rad?
Sind die drei Jahre für dein Dienstrad schon rum? Prima: Dann hol dir jetzt das nächste Rad: für deine Liebsten oder dich selbst.

Deine Vorteile bei einem weiteren Dienstrad
Für dich oder deine Liebsten
Du hast die Wahl: Entweder holst du dir ein weiteres Rad für dich selbst – oder du machst einem lieben Menschen, der in deinem Haushalt wohnt, eine Freude.
Erneute Vorteile durch Gehaltsumwandlung
Genau wie beim letzten Leasing sparst du auch dieses Mal wieder dank der Vorteile der Gehaltsumwandlung.
Folgeleasing – so geht's:
- 01
Vorheriges Rad übernehmen oder zurückgeben
Entscheide dich am Ende der Vertragslaufzeit für dein vorheriges Rad, was damit nun passieren soll.
- 02
Neues Rad aussuchen & bestellen
Such dir im Handel ein neues Rad aus und bestell es wie gewohnt im Portal. Das ist auch schon vor dem Ende der vorherigen Vertragslaufzeit möglich.
- 03
Sparen & freuen
Deine Ersparnis fürs neue Rad über die gesamte Laufzeit siehst du im Rechner. Viel Spaß beim Weiterradeln!
Woher bekomme ich mein neues Rad?
Du hast freie Wahl: Egal ob Fahrradladen um die Ecke oder Onlineshop – fast alle sind bei JobRad® dabei.

Keine Neuigkeiten & Aktionen verpassen?
Unser Tipp: Melde dich für alle Infos und Angebote rund um JobRad® an.
Häufige Fragen
Ich verlasse mein Unternehmen vor Ablauf der 36 Monate. Was passiert nun mit meinem Rad?
Das ist je nach Betrieb unterschiedlich: Sprich deshalb direkt eine eurer internen Ansprechpersonen für JobRad® an und sag ihr gern auch gleich, was dein Wunsch ist.
Die 36 Monate sind fast um. Wie kann ich mein Rad übernehmen oder zurückgeben?
Dazu bekommst du etwa drei Wochen vor Vertragsende ein Angebot per Mail. Dieses kannst du dann einfach per Klick annehmen oder ablehnen. Mehr Infos dazu findest du auch auf unserer Infoseite zum Vertragsende.
Hier noch zwei wichtige Hinweise:
- Falls du drei Wochen vor Vertragsende noch kein Angebot bekommen hast, schau bitte einmal im Portal nach, ob deine dort hinterlegte E-Mail-Adresse noch aktuell ist.
- Du kannst das Kaufangebot schon vor Vertragsende annehmen. Bevor du das Rad aber dein Eigen nennen kannst, muss der Leasingvertrag die vollen 36 Monate gelaufen und alle monatlichen Raten sowie der im Übernahme-Angebot angegebene Preis vollständig bezahlt worden sein. Bis dahin bleibt das Rad Eigentum der Leasing-Gesellschaft.
Kann ich mein Rad nach dem Ende des Leasings kaufen?
In fast allen Fällen kannst du das – aus relativ komplizierten rechtlichen Gründen dürfen wir dir das aber leider nicht vertraglich zusichern. Das Wichtigste dazu erklären wir auf der Info-Seite zum Leasingende.
Möchtest du's genau wissen? Dann einmal bitte anschnallen. Und los geht's:
- Hintergrund ist, dass dem JobRad®-Modell das Vertragsmodell „Teilamortisation mit Andienungsrecht“ zugrunde liegt.
- Dein Rad gehört während der Vertragslaufzeit offiziell einer Finanzgesellschaft, die damit die "Leasinggeberin" fürs Rad ist.
- Und die kann am Ende entscheiden, ob sie das Rad der "Leasingnehmerin" (das ist der Betrieb, in dem du arbeitest) "andient" (also zum Kauf anbietet) oder es auf anderem Weg veräußert (also verkauft oder verschenkt).
- Dieser "andere Weg" ist das, was so gut wie immer passiert – mit dem Ergebnis, das dir ein Kaufangebot gemacht wird.
- Weil das aber eben rein theoretisch nur eine von mehreren Optionen für die Leasinggeberin ist, können wir die Frage eben nicht mit einem ganz einfachen "Ja" beantworten.
Was passiert mit den zurückgegebenen Fahrrädern?
Diese Fahrräder werden professionell überholt, damit sie wieder richtig gut in Schuss sind, und dann als Gebrauchträder verkauft.
Nach drei Jahren hat mein Rad ein paar Gebrauchsspuren. Ist das bei der Rückgabe ein Problem?
Nein, normale Gebrauchsspuren (z. B. leichte Kratzer im Lack durch Fahrradtaschen o. ä.) sind bei der Rückgabe kein Problem, da es sich ja um einen gebrauchten Gegenstand handelt.
Natürlich sollte dein Rad bei der Rückgabe aber in einem verkehrsfähigen Zustand sein und keine größeren Schäden haben. Wenn du es in den drei Jahren pfleglich behandelst und einmal jährlich die Inspektion durchführen lässt, musst du dir darüber aber keine Sorgen machen.
Kann ich mir ein Dienstrad auch für Familienmitglieder holen?
Grundsätzlich ja – es gibt nur eine Bedingung: und zwar, dass sie in demselben Haushalt wohnen wie du. Ansonsten sind sie nämlich nicht von der Versicherung mit abgedeckt.
Außerdem steht in jedem Fall dein Name im Vertrag, du bist also weiterhin verantwortlich fürs Rad.
Frag auch sicherheitshalber noch einmal bei deiner internen Ansprechperson nach, ob euer Unternehmen dies erlaubt. (Das ist meistens, aber nicht immer, der Fall.)
Ändert sich mein Service-Paket beim nächsten Leasing?
Das kannst du selbst entscheiden, weil es sich ja um ein neues Leasing handelt. Schau gerne einmal nach, welche Optionen es gibt:
Kann ich mein Rad vor Vertragsende abkaufen oder zurückgeben?
Grundsätzlich geht das schon – und manchmal gibt es eben Umstände im Leben, die das erforderlich machen.
Schau dir gern die Info-Seite zu Sonderfällen an, auf der wir das Wichtigste für dich erläutern. Wende dich danach einfach an die zuständige Ansprechperson in deinem Unternehmen, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Wie geht ein nahtloser Übergang von einem Leasing zum nächsten?
Dieser Fall ist dann wünschenswert, wenn du dein altes Rad zurückgibst und dein neues Fahrrad schon bekommen möchtest, bevor dein altes abgeholt wurde, damit du zu keiner Zeit ohne Fahrrad bist.
Das erreichst du, wenn du dich schon frühzeitig im Portal für die Rückgabe des alten Rads entscheidest und auch vor Vertragsende einen Antrag für das neue Rad stellst.
Kann ich mir direkt nach Vertragsende noch ein Dienstrad holen?
Ja, das kannst du (es sei denn, dein Betrieb hat das untersagt, was aber höchst selten ist) – und du hast auch dann wieder dieselben Vorteile wie beim vorigen Dienstrad.
Wichtig: Ist das neue Rad nicht für dich, sondern z. B. ein Familienmitglied? Dann ist es nur versichert, wenn es mit dir zusammenwohnt (also im selben Haushalt).
Unwiderstehlich gut sparen: die neuen JobRad®-Deals
Ab jetzt im JobRad®-Portal:
Klick dich durch die besten Angebote rund ums Bike – die neuen JobRad®-Deals warten auf dich.

Das könnte dich auch interessieren

36 Monate sind bald vorbei und das Leasingende für dein JobRad® naht. Wie es jetzt in Sachen Kaufangebot, Übernahme oder Rückgabe weitergeht, erfährst du hier.

Dein Unternehmen bietet JobRad® an und du willst sofort loslegen? Super! Wir führen dich Schritt für Schritt durch den JobRad® Ablauf – von der Registrierung über das Fachhandels-Angebot bis zum Abholcode.

Dienstradeln wird steuerlich gefördert. Auf dieser Seite erläutern wir dir die gesetzlichen Grundlagen des Dienstrad-Leasings, welche Vorteile möglich sind und wie du diese am besten nutzt.





